Passanträge

Wechselperioden:
I  30.6. – 31.8. Abmeldung beim abgebenden Verein bis 31.7. Anmeldung beim neuen bis 31.8.
  Wechselgebühren sind vom Verband geregelt. Hat ein Spieler in den letzten 6 Monaten an einem Spiel teilgenommen (ist eingewechselt worden, auf dem Spielbericht stehen zählt nicht) gelten folgenden Gebühren:
Ausbildungsentschädigungen
II 1.12. – 28.2. Abmeldung beim abgebenden Verein bis 31.12. Anmeldung beim neuen bis 31.1.
  Wechselgebühren sind NICHT vom Verband geregelt und dürfen vom abgebenden Verein vorgegeben werden.